Die Party und die Rechtskunde

Die Party ist jetzt vorbei! Liebe Berliner und Berlinerinnen. Zunächst möchte ich mich für die vielen Vorfälle in meiner Branche entschuldigen! Wie der RBB vor kurzer Zeit aufdeckte, wurden Ärzte von Bestattern bestochen. Laut Strafgesetzbuch müssten sie im Gefängnis sitzen. Die Schwere der Tat macht dies absolut notwendig. Der RBB hat das nicht aufgedeckt, um Sie zu unterhalten oder zu lähmen. Der RBB deckte dies auf, damit Intitutionen, viele an der Zahl, handeln. Leider handeln sie nicht. Nun zur Rechtskunde, die ich als Bestattermeisterin beherrschen muss. Ich möchte Ihnen persönlich 2 Werkzeuge in die Hand geben, die meiner Branche die lästig und unpassende Kraft entzieht. Diese Kraft gehört Ihnen. Das Richtige zu tun ist ein ungemein gutes Gefühl. Das meint wohl auch Power to the People. Seit Jahren beobachte ich die Entwicklung in meiner Branche. Ich höre seit Jahren genau zu. Ich lese und dokumentiere seit Jahren sehr aufmerksam. Mir fällt auf, dass nicht ein Bestatter aussprach oder ausspricht, was vor allem für SIE rechtlich relevant ist. Der § 299/299a ,3, StGB: >>Wer als Angehöriger eines Heilberufs,… im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs einen Vorteil für einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Zuführung von Patienten einen anderen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge. << Mit dem § 299/299a haben Sie nun das 1. Werkzeug, jede Pflegeeinrichtung zur Anzeige zu bringen, die Ihnen einen Bestatter empfiehlt. Sollte man Ihnen sagen, dass ein Bestatter im städtischen Bereich eine Ausschreibung gewonnen hat, dann ist das für diesen Paragraphen irrelevant. Ein Beispiel: Ein Bestatter hat die Ausschreibung der Berliner Polizei/ des Berliner Senats vor Jahren für sich gewinnen können. Er überführt verstorbene Menschen, die von der Kripo aufgefunden werden, wenn Angehörige nicht unmittelbar erreichbar sind. Deshalb darf er aber keinen Werberummel in den Polizeiabschnitten oder in Kommissariaten veranstalten. Er wurde noch nie von der Berliner Polizei besonders erwähnt oder gar empfohlen. Er bleibt extern und so bleiben ebenfalls Daten geschützt. Ein seriöser Kollege, dem ich meine Ausbildung zu verdanken habe. Sollte man Ihnen eine Ethik-Diskussion zumuten, die aus Ihrem Verstorbenen eine Sache macht, dann greift Ihr 2. Werkzeug in städtischen Bereichen, der § 331 StGB, Die Vorteilsnahme: >>Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<< Ein Beispiel: Im Jahr 2007 sagte ein Bestatter in einer Hamburger Zeitung aus: "Es sei doch auch in anderen Branchen üblich "für die Vermittlung von Aufträgen an Fremddienstleister" eine Vergütung zu erhalten." ZITAT ENDE! Der Mitarbeiter eines städtischen Friedhofes/Krematoriums gestand der Zeitung die Zusammenarbeit mit diesem Bestatter: "…erhält für jeden Sterbefall 150€ Provision." Ich habe die Hamburger Zeitung angerufen. Der genannte Bestatter hat seine Aussage nie korrigiert. Er ist nie gegen die Hamburger Zeitung vorgegangen. Laut Bericht zahlt er selbst einem Pfegeheim Provisionen für jede Vermittlung. Der Bundesverband Deutscher Bestatter darf die Dinge nicht mehr beim Namen nennen. Er erhielt laut Bericht einen Unterlassungsbeschluss von jenem Bestatter. Nun erhalte ich einen Unterlassungsbeschluss von ihm, weil ich die Dinge nicht beim Namen nennen darf. Ich werde die Ordnungshaft antreten, meine Schwester wird mich absolut würdig vertreten. Ich möchte dieser Gesellschaft, unter Mitwirkung der Presse, vorführen, wie schnell ausgebildete Menschen, die die Trauerkultur in Deutschland erweitert haben, die sich stets an gesetzliche Vorgaben hielten, im Gefängnis landen, weil einer Geld hat. Wenn meine Hinterbliebenen den Tod verkraften - dann verkrafte ich die Wäscherei einer Justizvollzugsanstalt allemal. Die Werkzeuge gehören in Ihre Hände!