Nachlass kommt nicht von nachlässig

Heute bekam ich ein Schreiben von der Senatsverwaltung für Finanzen. Sie bat um Rechnungslegung im Fall einer Monate zuvor verstorbenen Dame. Der Staat erbt Vermögen, wenn keine Familienmitglieder/Erben ermittelt werden können. Wer ermittelt? Ein Amtsgericht, im Volksmund Nachlassgericht, hat nicht nur falsch ausgestellte Rechnungen zu überprüfen, die stets an das BGB gebunden sind. Das Nachlassgericht ist gesetzlich verpflichtet - durch empfindlichst genaue Arbeit - mögliche Erben zu ermitteln. Im Fall der verstorbenen Dame schrieb das zuständige Nachlassgericht der Senatsverwaltung für Finanzen, dass keine Erben ermittelt werden konnten. Das ist eigenartig, denn das zuständige Standesamt erhält mit jedem Fall eine/meine Sterbefallanzeige. In dieser Sterbefallanzeige stehen die kompletten Daten des Sohnes notiert. Die denkbar einfachste Quelle wurde also vom Nachlassgericht nicht angefragt, obgleich sich jedes Standesamt in einer Sterbeurkunde erwähnt - ohne die das Gericht nicht arbeitet. Gleichermaßen wurde ich als Bestatterin genannt, die wohl kaum ohne Auftraggeber handeln könnte. Bei mir hat das Nachlassgericht ebenfalls nicht angefragt. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst müssen absolut exakt und genau arbeiten. Das ist ein legitimer Streßfaktor. Friedhofsmitarbeiter arbeiten wie ein Uhrwerk. In 25 Jahren wurden meine Bestattungstermine zu jedem Trauerfall genauestens synchronisiert, eingehalten und durchgeführt. Dann darf man das also von der städtischen Nachlasspflege auch erwarten? Die verstorbene Dame war eventuell wohlhabend; und im Zeitalter der Globalisierung pendeln Menschen. Sie sind nicht mehr zwingend in Berlin gemeldet.